Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines und Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Beauftragungen, die von ZULA24.DE UG (haftungsbeschränkt) im folgenden Zula24 genannt getätigt werden. Zula24 bietet für Kunden die Durchführung sämtlicher Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zulassung von Kraftfahrzeugen an. Unter dem Oberbegriff Zulassung werden hier die Dienstleistungen Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Aufbietung, Neuausstellungen von Fahrzeugdokumenten, Verwaltung und Versand von Fahrzeugdokumenten, Prägung von Kennzeichen und auch die Kurzzeitzulassung verstanden. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt,der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübungihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurden zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2 Ab einer Auftragserteilung von mehr als drei Dienstleistungen (z.B. Kurzzeit-zulassungen, Zulassungen oder Überführungen) im Monat besteht ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Beauftragende als Unternehmer gehandelt hat.
 

§ 2 Vertragsabwicklung

2.1 Zula24 erbringt alle Dienstleistungen gegenüber dem Kunden selbst und/oder durch Dritte. Die Auswahl solcher Dritten, insbesondere der Auswahl des Fahrers, trifft Zula24 nach freiem Ermessen.
2.2 Bei Auftragserteilung hat der Kunde Zula2 4sämtliche für die gewünschte Leistung erforderlichen Unterlagen in der jeweils erforderlichen Form vorzulegen bzw. zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche abgefragten Angaben gewissenhaft, richtig und wahrheitsgemäß auszufüllen.
2.3 Die Beauftragung von Zula24 zur Ausführung einer Dienstleistung umfasst grundsätzlich die Bevollmächtigung von Zula24, sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Verträge im Namen und im Auftrag des Kunden abzuschließen, sowie die jeweils erforderlichen Erklärungen abzugeben, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist und soweit Zula24 nicht ausnahmsweise im eigenen Namen handelt.
 

§ 3 Preise/Zahlungsbedingungen

3.1 Der Preis für die durchzuführende Leistung ergibt sich der dem Kunden überlassenen aktuellen Preisliste.
3.2 Soweit der Auftragnehmer verpflichtet ist, für die Zulassung amtliche Gebühren zu verauslagen, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Auslagen zu erstatten. Dies gilt auch für besondere Gebühren, die dadurch entstehen können, dass die von dem Auftraggeber eingereichten Unterlagen nicht vollständig oder ausreichend sind bzw. sonstige bestimmte Umstände es erfordern.
3.3 Der Auftraggeber oder Käufer kann Zula24 zur Zahlung des vereinbarten Preises ein SEPABasisMandat / SEPAFirmenMandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt frühestens einen Tag nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (PreNotification) wird auf 7 Tage verkürzt. Der Auftraggeber oder Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers oder des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht von Zula24 verursacht wurde.
3.4 Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnungslegung erfolgt unter Ausweis der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.5 Die Vergütung von Zula24 ist spätestens mit Rechnungsstellung fällig. Der Kunde gerät unbeschadet des § 286 Abs.3 BGB auch dann in Verzug, wenn die Vergütung fällig ist und der Kunde spätestens eine Woche nachZugang der ersten Mahnung von Zula24 nicht gezahlt hat.
 

§ 4 Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht

4.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif sind oder von Zula24 nicht bestritten werden.
4.2 Die Abtretung eines Anspruchs des Kunden gegenüber Zula24 ist nur mit Einwilligung oder Genehmigung von Zula24 rechtswirksam; § 354a HGB bleibt unberührt.
4.3 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.4 Zula24 ist seinerseits berechtigt, die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Kunden, insbesondere die Vergütungsforderung, vollständig oder teilweise abzutreten.
 

§ 5 Leistungszeit

Zula24 bemüht sich im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten um die Einhaltung der von dem Kunden gewünschten Ausführungszeiten und Fristen. Eine Garantie für eine bestimmte Leistungszeit wird ausdrücklich nicht übernommen, es sei denn, hierzu wird eine Individualvereinbarung getroffen, die in Textform zu bestätigen ist. Beruft sich der Kunde auf eine mündliche Individualvereinbarung, so obliegt ihm im Zweifel der Nachweis.
 

§6 Auslieferung und Rügeobliegenheit

Der Kunde hat etwaige Mängel unverzüglich nach Leistungserbringung durch Zula24 anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Leistung des Zula24 als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der nicht sofort erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt die Leistung des Zula24 auch hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt.Die Rechte als Verbraucherausden §§ 434 ff. BGB werden bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheitsverpflichtung nicht eingeschränkt. Aus der Obliegenheitsverletzung kann im Einzelfall jedoch ein Mitverschulden des Kunden als Verbraucher nach § 254 BGB erwachsen. Die Geltung des § 377HGB bleibt bei Unternehmern unberührt.


§ 7 Rechte und Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Erledigung seines Auftrages erforderlichen Unterlagen und Dokumente vollständig in der jeweils erforderlichen Form an Zula24 auszuhändigen. Dies hat auf elektronischem Wege und zeitgerecht (spätestens 3 Tage vor Auftragserteilung) zu erfolgen. Der Kunde ist mit der Speicherung der Daten in der von Zula24 geführten Datenbank einverstanden. Der Kunde steht insbesondere dafür ein, dass die von ihmüberreichten Unterlagen und Dokumente vollständig, richtig und rechtlich wirksam sind. Sofern die beauftragte Dienstleistung nicht erbracht werden kann, weil die vom Kunden übergebenen Unterlagen und/oder Dokumente unvollständig, unrichtig oder rechtlich unwirksam sind, schuldet der Kunde dennoch die vereinbarte Vergütung. Dem Kunden bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass tatsächlich kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.Für durch sachlich unrichtige oder unvollständige Angaben entstehende Verzögerungen etc. übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Daraus eventuell entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.
7.2 Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, an ihn zurück zu gewährende Unterlagen und Dokumente sowie die im Rahmen des Auftrags für den Kun-den erlangten Unterlagen und Dokumente sowie Gegenstände, insbesondere KfzKennzeichen an der von ihm angegebenen Zulassungsstelle entgegenzunehmen oder durch empfangsbevollmächtigte Personen entgegennehmen zu lassen.
7.3 Der Auftraggeberversichert, dass die im Fahrzeugbrief ausgedruckte Fahrzeugidentifikationsnummer mit der am Fahrzeug übereinstimmt und er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen bzw. dieses für den Straßenverkehr zuzulassen. Ebenso wird die Vollständigkeit und Richtigkeit sowie die Echtheit aller übergebenen Dokumente versichert. Der Auftraggeberstellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, die durch Übergabe unrichtiger oder unvollständiger Unterlagen oder Dokumente entstehen können, frei. Der Auftraggeberhat insbesondere keinerlei Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer für den Fall der Einbehaltung oder Be-schlagnahme von Unterlagen und Dokumenten des Auftraggebers durch eine Zulassungsbehörde, es sei denn, die Einbehaltung oder Beschlagnahme sind vom Auftragnehmer verursacht oder von diesem zu vertreten.
7.4 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Kurzzeitkennzeichen ggf. im Ausland nicht anerkannt werden, dass der Versicherungsschutz im Ausland in jedem Fall auf die in der grünen Versicherungskarte vermerkten und nicht durchgestrichenen Länder beschränkt ist, und dass die Verwendung dieser Kennzeichen im Ausland auf eigene Gefahr des Auftraggebers erfolgt.
7.5 Auftragsstornierungen durch den Auftraggeber, einen Werktag vor der durch den Auftragnehmer geplanten Dienstleistungserbringung, werden dem Auf-traggeber mit dem jeweils vereinbarten Preis berechnet.
 

§ 8 Gefahrübergang

Ist die Erbringung einer Dienstleistung durch Zula24 Vertragsgegenstand, so geht vor Erbringung der Dienstleistung durch Zula24 die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs derjenigen Unterlagen, Dokumente oder Gegenstände, die der Kunde zur Erbringung der Dienstleistung durch Zula24 zu übergeben oder zu versenden hat, erst mit der Übergabe/dem Eingang dieser Unterlagen, Dokumente oder Gegenstände an/bei Zula24 auf Zula24 über. Nach Erbringung der Dienstleistung durch CKG geht diese Gefahr erst mit dem Zugang beim Kunden wieder auf den Kunden über, sofern dieser Ver-braucherist.
 

§ 9 Verbraucherschlichtung, Information nach § 36 VSBG

Die Zula24 ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 10 Haftung und Gewährleistung

Zula24 haftet in jedem Falle für von ihm zu vertretende Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Hinsichtlich sonstiger Schäden gilt Folgendes: Ist der Vertragspartner Verbraucher, so haftet Zula24 auch für von ihm vorsätzlich und grob fahrlässig bewirkte sonstige Schäden. Hat Zula24 leicht fahrlässig eine Pflichtverletzung begangen, so ist die Haftung der Zula24 hier dem Umfang nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden be-schränkt. Diese Beschränkung gilt nicht, sofern eine Kardinalpflicht verletzt wurde. Als Kardinalpflichten in diesem Sinne gelten insbesondere die vertrag-lichen Hauptleistungspflichten, die sich nach der konkret beauftragten Dienst-leistung im Zusammenhang mit KFZZulassungen ergeben. Ist der Vertrags-partner Unternehmer, so haftet Zula24 stets für eigene, vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen. Dasselbe gilt für grob fahrlässig begangene Pflichtverlet-zungen der Zula24, seiner gesetzlichen Vertreter sowie seiner leitenden Angestellten. Handelt eineinfacher Erfüllungsgehilfe der Zula24 grob fahrlässig, so haftet die Zula24 im vollen Umfang, sofern es sich bei der verletzten Pflicht um eine Kardinalpflicht im obigen Sinne handelt. Wurde dagegen eine nicht vertragswesentliche Pflicht durch einen einfachen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verletzt, so haftet die Zula24 ausdrücklich nicht. Wurde leicht fahr-lässig eine Pflichtverletzung begangen, so ist die Haftung der Zula24 auch hier dem Umfang nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt.
 

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern ist Gerichtsstand der Sitz von Zula24. Gleiches gilt gegenüber Verbrauchern, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hatte, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder ge-wöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.
11.2 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen ist der gemeinsame Erfüllungsort der Parteien der Sitz von Zula24.
11.3 Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird der Einbeziehung von dessen AGB widersprochen; Im Fall einer Unwirksamkeit einzelner Teilegilt der gesamte Vertrag als nicht geschlossen (§ 139BGB).
11.4 Anzeigen und Erklärungen gegenüber Zula24 sind in schriftlicher Form abzugeben, sofern der Besteller Verbraucher ist; sofern der Besteller Unternehmer ist, sind diese Erklärungen und Anzeigen per EinwurfEinschreiben abzugeben. Anderweitige Individualabreden bleiben von dieser Regelung unberührt.
11.5 Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln oder Teile dieser Klauseln unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der unwirksame oder undurchführbare Teil ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der Interessenlage beider Parteien angemessen ist und dem wirtschaftlichen Zweck, welcher mit der zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarung verfolgt wird, am nächsten kommt. Gleiches gilt auch in Bezug auf etwaige Regelungslücken